Die Kosten für den Lehrgang betragen €3.190,- inkl. USt (2.658,33
excl. USt.). DieAnzahlung beträgt € 500,- inkl. USt. und ist ausschlaggebend
für die Reihung der Anmeldungen. Die Restzahlung erfolgt zwei Wochen
vor dem ersten Seminar. Eine Zahlung auf Raten ist möglich. Die Lehrgangskosten
beziehen sich nicht auf An-und Abfahrt zum den Seminarorten und die Unterbringungskosten
im Quartier. Die Kosten für das Seminar "Meisterstücke",
welches nur dann gebucht wird, wenn ein Abschluss mit Zertifikat angestrebt
wird, sind in dem oben genannten Betrag nicht enthalten und betragen €
350,. excl. bzw.€ 420,- inkl. USt. Die Entscheidung für die Meisterstücke
muss erst in der Lehrgangsmitte gefällt werden.
Kosten absetzbar:
Bedenken Sie, dass die gesamten Lehrgangskosten inkl. Fahrt- und Quartierskosten in Ihrer Steuererklärung in vollem Umfang absetzbar sind. Weiters empfehlen wir, mit Ihrem Arbeitgeber über eine Übernahme von Kosten zu sprechen.
Förderungen:
Mit Stand März 2012 können Personen aus NÖ und Wien beim
Niederösterreichischen Bildungskonto bzw. WAFF um Förderung ansuchen.
Wir stehen auf der Liste der förderwürdigen Weiterbildungsträger.
(hier
der Hinweis, dass alle CERT-NÖ zertifizierten Unternehmen intern gelistet
sind, und nicht auf der waff-homepage direkt.)
Sie sind aus Wien? Informieren Sie sich über den hier
und hier
über den Weiterbildungstausender.
Derzeit läuft ein Verfahren über die österreichweite Anerkennung,
informieren Sie sich bitte auf unserer Website über den Stand der Dinge

Stornobedingungen:
Bei einer Stornierung seitens einer TeilnehmerIn vor dem ersten Seminar wird die Anzahlung einbehalten. Die Kosten für einen Ausstieg aus dem Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer vom Arzt attestierten Krankheit oder eines Unfalls wird folgendermaßen berechnet: Anzahlung plus 100 € incl. USt. pro zurückliegendem Seminartag. Aus anderen Gründen ist eine Rückerstattung der Kosten nicht möglich.
Stornobedingungen seitens des Veranstalters:
Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgang bis zu 2 Wochen vor dem ersten Seminar abzusagen. Weiters kann der Veranstalter in Absprache mit der Gruppe Seminare und Seminarteile verschieben.
Auflösung des Vertrags seitens der Ausbildungsträgers:
Normale physische und psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Die
Lehrgangsleitung behält sich vor, unter besonderen und schwerwiegenden
Umständen den Ausbildungsvertrag einseitig aufzulösen.

